Pflegende Angehörige: ASPS mit «Code of Conduct»
Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Familienmitglied ohne entsprechende Ausbildung Grundpflege leisten darf. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die Restfinanzierung (Kanton bzw. Gemeinden) übernehmen diese Leistung, wenn das Familienmitglied bei einer Spitex-Organisation angestellt ist.
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