Die Akte der freiberuflich Pflegenden ist noch nicht geschlossen
SO. Es war unzweifelhaft eine taktische Meisterleistung: Dass sich der Kanton hälftig an den zu zwei Dritteln abzugeltenden Restkosten für die Jahre 2011 bis 2018 beteiligt, ist für die freiberuflich Pflegenden, die bis dato mit leeren Händen dastanden, wenn es um ihre ungedeckten Aufwendungen ging, Ostern und Weihnachten gleichzeitig.
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