Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen wird verstärkt
SZ. Die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in Gesundheitseinrichtungen werden verstärkt. Neu gilt eine FFP2-Maskenpflicht bei einem engen Patientenkontakt auch für Mitarbeitende von Praxen und Ärzten und andere Gesundheitsfachpersonen, Spitex-Organisationen und Spitälern. Die Änderung gilt ab Februar 2021.
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