Zertifikatspflicht in Altersheimen
Die Zürcher Kantonsregierung verhängt einheitliche Corona-Regeln für Besucherinnen und Besucher von Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen. Diese müssen ab Montag, 4. Oktober über ein Corona-Zertifikat verfügen. Mitarbeitende in Gesundheits- und Alterseinrichtungen müssen sich zudem neu zweimal pro Woche testen lassen, sofern sie nicht doppelt geimpft oder genesen sind.
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