Nicht mehr bewilligungspflichtiger Personalverleih
Die von privaten Spitex-Organisationen in den Bereichen Hauswirtschaft und Betreuung erbrachten Dienstleistungen wurden von den kantonalen Arbeitsämtern in den vergangenen Jahren fast ausnahmslos als bewilligungspflichtiger Personalverleih qualifiziert. Dagegen setzte sich eine private Spitex-Organisation zur Wehr und nun verwarf das Kantonsgericht Basel-Landschaft die Bewilligungspflicht.
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